Grundregel des gehenden Interesses

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Grundregel des gehenden Interesses

Die Grundregel des gehenden Interesses ist die Annahme, dass ein Geschäft ein gehendes Interesse hat eine profunde Auswirkung ist auf, wie eine Bilanz ausgearbeitet wird, und sie ist eins der Grundprinzipien der Buchhaltung (wie das Zuwachsgrundregel). Sie rechtfertigt sich, ein Buchwert zu verwenden, das auf historische Kosten weniger Abschreibung, eher als z.B. Weiterverkaufwert basiert.

Der Ausdruck ist auch wahrscheinlich, wenn ein Geschäft verkauft wird, besonders in den Umständen wie Verflüssigung von Vermögenswerten (oder bloß Finanzschwierigkeit) verwendet zu werden wenn sie nicht für genommen werden kann, vorausgesetzt dass sie fortfährt.





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